Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
Im Zuge der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe nehmen Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang an Gymnasien und Gesamtschulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 APO-GOSt (BASS 13 – 32 Nr. 3.1 B/Nr. 3.2 B) seit dem Schuljahr 2011/2012 an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil.- Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase Rückmeldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus.
- Die zentralen Klausuren werden in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
- Die Termine - sofern schon bekannt - können Sie dem Schulkalender entnehmen.
Die Dauer der Klausur wird auf 100 Minuten festgesetzt.
(Weitere Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.)
Quelle: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/ (gekürzt)
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