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Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

Im Zuge der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe nehmen Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang an Gymnasien und Gesamtschulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 APO-GOSt (BASS 13 – 32 Nr. 3.1 B/Nr. 3.2 B) seit dem Schuljahr 2011/2012 an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil.
  • Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase Rückmeldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus.
  • Die zentralen Klausuren werden in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
  • Die Termine - sofern schon bekannt - können Sie dem Schulkalender entnehmen.
Die Klausuren beginnen jeweils zur 1. Stunde, unabhängig davon, wann der Unterricht an der einzelnen Schule einsetzt.
Die Dauer der Klausur wird auf 100 Minuten festgesetzt.


(Weitere Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.)

Quelle: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebersicht/ (gekürzt)
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